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§ 2 BLEÖLGKostV — Gebühren

BLE-ÖLG-Kostenverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die gebührenpflichtigen individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen und die Gebührensätze ergeben sich aus dem anliegenden Gebührenverzeichnis.