Gesetze / Anordnung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse
BLEBeihÜbertrAnO§ 2 Erlass von Widerspruchsbescheiden
Stand: 01.01.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BLEBeih%C3%9CbertrAnO/2#abs-1 (1) Der Postbeamtenkrankenkasse wird gemäß § 126 Absatz 3 Satz 2 Bundesbeamtengesetz die Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche gegen von ihr getroffenen beihilferechtlichen Maßnahmen gemäß § 1 dieser Verordnung übertragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BLEBeih%C3%9CbertrAnO/2#abs-2 (2) Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung behält sich vor, im Einzelfall die Befugnisse nach Absatz 1 selbst auszuüben.