Gesetze / Bundesleistungsbesoldungsverordnung
BLBV§ 1 Geltungsbereich
Stand: 18.01.2020
Diese Verordnung gilt für Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger in den Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnung A sowie in den Besoldungsgruppen R 1 und R 2.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 1 BLBV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG Saarland, 05.06.2018 – 1 A 727/16Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 16.11.2012 – 13 K 2388/12Zitiert von 5
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.