Gesetze / Organisationserlass des Bundeskanzlers
BKOrgErl 2025IX.
Stand: 10.05.2025
Dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit werden übertragen
1.
aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Zuständigkeit für Klimaschutz sowie die Klimapartnerschaften;
2.
aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes die Zuständigkeit für die internationale Klimapolitik sowie die fachliche Zuständigkeit für internationale Klimaschutzverhandlungen.