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Gesetze / Organisationserlass des Bundeskanzlers

BKOrgErl 2021

Eingangsformel

Stand: 14.12.2021

Bund

Gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung ordne ich mit sofortiger Wirkung an:

BKOrgErl 2021

Organisationserlass des Bundeskanzlers

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Fassung

Stand: 14.12.2021 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 14.12.2021

recht.nulegal.eu/gesetze/BKOrgErl 2021/eingangsformel

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BKOrgErl 2021/eingangsformel, abgerufen am 16.10.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt (recht.bund.de) · Quelle: Bundesamt für Justiz Ein Dienst der Nulegal GmbH ·