Gesetze / Organisationserlaß des Bundeskanzlers
BKOrgErl 1984I.
Stand: 10.06.2019
Der Staatssekretär beim Bundeskanzler wird zum Beauftragten für die Nachrichtendienste bestellt. Er untersteht dem Bundeskanzler unmittelbar.
Sein Vertreter ist ein Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt.
Dem Beauftragten ist zur Erfüllung seiner Aufgaben eine Abteilung des Bundeskanzleramtes fachaufsichtlich unterstellt.