§ 46 Inkrafttreten des Gesetzes
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BJagdG/46#abs-1 (1) (Inkrafttreten der ursprünglichen Fassung des Gesetzes)
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BJagdG/46#abs-2 (2) (Aufhebung von Vorschriften)
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BJagdG/46#abs-3 (3) Verweisungen auf Vorschriften, die nach Absatz 2 außer Kraft getreten sind, gelten als Verweisungen auf die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes oder die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften.