Gesetze / Verordnung über das Genehmigungsverfahren
9. BImSchV§ 23a Raumverträglichkeitsprüfung und Genehmigungsverfahren
Stand: 28.09.2023
Die Genehmigungsbehörde hat die bei der Raumverträglichkeitsprüfung nach § 15 des Raumordnungsgesetzes überschlägig geprüften Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt nach Maßgabe des § 20 Absatz 1b bei der Entscheidung über den Antrag zu berücksichtigen.