Gesetze / Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider
42. BImSchV§ 8 Maßnahmen bei einer Überschreitung der Prüfwerte in Kühltürmen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BImSchV%2042/8#abs-1 (1) Wird bei einer Laboruntersuchung nach § 7 Absatz 2 eine Überschreitung des in Anlage 1 genannten Prüfwertes 2 festgestellt, hat der Betreiber unverzüglich eine zusätzliche Laboruntersuchung auf den Parameter Legionellen durchführen zu lassen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BImSchV%2042/8#abs-2 (2) Bestätigt die zusätzliche Laboruntersuchung nach Absatz 1 eine Überschreitung des in Anlage 1 genannten Prüfwertes 2, hat der Betreiber unverzüglich
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BImSchV%2042/8#abs-3 (3) Der Betreiber hat die zusätzliche Laboruntersuchung nach Absatz 1 nach deren Veranlassung sowie die Ergebnisse der Laboruntersuchung und die Ergebnisse der Untersuchungen jeweils nach deren Vorliegen sowie die gegebenenfalls ergriffenen Maßnahmen nach Absatz 2 jeweils nach deren Durchführung unverzüglich im Betriebstagebuch zu dokumentieren.