Gesetze / 42. BImSchV · BGBl I 2017, 2379 (2018 I 202)
Zweiundvierzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
20 Normen · ausgefertigt 12.07.2017 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 · Anforderungen an die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb
- § 3Allgemeine Anforderungen
- Abschnitt 3 · Anforderungen an den Betrieb von Verdunstungs- kühlanlagen und Nassabscheidern
- § 4Ermittlung des Referenzwertes, betriebsinterne Überprüfungen und Laboruntersuchungen in Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern
- § 5Maßnahmen bei einem Anstieg der Konzentration der allgemeinen Koloniezahl
- § 6Maßnahmen bei einer Überschreitung der Prüfwerte in Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern
- Abschnitt 4 · Anforderungen an den Betrieb von Kühltürmen
- § 7Betriebsinterne Überprüfungen und Laboruntersuchungen in Kühltürmen
- § 8Maßnahmen bei einer Überschreitung der Prüfwerte in Kühltürmen
- Abschnitt 5 · Anforderungen bei Überschreitung der Maßnahmen- werte oder bei Störung des Betriebs
- § 9Maßnahmen bei einer Überschreitung der Maßnahmenwerte
- § 10Informationspflichten
- § 11Störungen des Betriebs
- Abschnitt 6 · Anforderungen an die Überwachung
- § 12Betriebstagebuch
- § 13Anzeigepflichten
- § 14Überprüfung der Anlagen
- Abschnitt 7 · Gemeinsame Vorschriften
- § 15Zulassung von Ausnahmen
- § 16Weitergehende Anforderungen
- § 17Informationsformate und Übermittlungswege
- Abschnitt 8 · Schlussvorschriften
- § 18Zugänglichkeit und Gleichwertigkeit von Normen
- § 19Ordnungswidrigkeiten
- § 20Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1(zu den §§ 3, 4, 6, 8 bis 10, zu Anlage 3 und Anlage 4) Prüfwerte und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser
- Anlage 2(zu § 3 Absatz 6) Maßnahmen vor Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme
- Anlage 3(zu § 10)
- Anlage 4(zu § 12 und § 13)