Gesetze / Gebührenordnung für Maßnahmen bei Typprüfungen von Verbrennungsmotoren
29. BImSchV§ 1 Gebührentarif
Stand: 10.06.2019
Für Amtshandlungen nach der Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren werden Gebühren nach dieser Verordnung erhoben. Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze ergeben sich aus dem Gebührentarif für Maßnahmen bei Typprüfungen von Verbrennungsmotoren (Anlage).
Änderungsverlauf
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09.09.2001 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. September 2001 (BGBl. I 2331)
BGBl. 2001 I S. 2331
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