Gesetze / Sportanlagenlärmschutzverordnung 18. BImSchV § 8 Inkrafttreten Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019 Bund Diese Verordnung tritt drei Monate nach der Verkündung in Kraft.