Gesetze / Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
BITV 2.0§ 1 Ziele
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BITV%202.0/1#abs-1 (1) Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung dient dem Ziel, eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu ermöglichen und zu gewährleisten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BITV%202.0/1#abs-2 (2) Informationen und Dienstleistungen öffentlicher Stellen, die elektronisch zur Verfügung gestellt werden, sowie elektronisch unterstützte Verwaltungsabläufe mit und innerhalb der Verwaltung, einschließlich der Verfahren zur elektronischen Aktenführung und zur elektronischen Vorgangsbearbeitung, sind für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar zu gestalten.