Gesetze / Bundeshaushaltsordnung

BHO

§ 42 Konjunkturpolitisch bedingte zusätzliche Ausgaben

Stand: 10.06.2019

Bund

Bei Vorlagen, die dem Bundestag und dem Bundesrat nach § 8 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft zugeleitet werden, kann der Bundestag die Ausgaben kürzen.

§ 41 § 43