Gesetze / Bundeshaushaltsordnung
BHO§ 21 Wegfall- und Umwandlungsvermerke
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 21 BHO →
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- BAG, 02.09.2009 – 7 AZR 162/08Befristungskontrolle: Anforderungen an die Rechtfertigung einer Arbeitsvertragsbefristung durch einen datierten kw-Vermerk im Haushaltsplan KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BHO/21#abs-1 (1) Ausgaben und Planstellen sind als künftig wegfallend zu bezeichnen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren voraussichtlich nicht mehr benötigt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BHO/21#abs-2 (2) Planstellen sind als künftig umzuwandeln zu bezeichnen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren voraussichtlich in Planstellen einer niedrigeren Besoldungsgruppe oder in Stellen für Angestellte oder Arbeiter umgewandelt werden können.