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BGySO

§ 53 Bekanntgabe der schriftlichen Abiturprüfungsergebnisse

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Die Ergebnisse des schriftlichen Abiturprüfungsteils sind den Prüflingen spätestens drei Schultage vor Beginn der zusätzlichen mündlichen Prüfung bekannt zu geben. Die Bekanntgabe erfolgt zusammen mit der Ausgabe des Zeugnisses für das Kurshalbjahr 13/II. Gleichzeitig endet der Unterricht der Jahrgangsstufe 13.

§ 52 § 54