Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Berufliche Gymnasien
BGySO§ 22 Hausaufgaben
Stand: 26.08.2026
Hausaufgaben sind so vorzubereiten und zu stellen, dass die Schülerinnen und Schüler diese ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit bewältigen können. Sie werden in der Regel im Unterricht besprochen und zumindest stichprobenweise überprüft.