Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Grenzschutzoffiziere der Reserve
BGSResOffBPräsErnAnOArt 2
Stand: 10.06.2019
Die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen erläßt der Bundesminister des Innern.