Gesetze / Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Grenzschutzoffiziere der Reserve

BGSResOffBPräsErnAnO

Art 1

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGSResOffBPr%C3%A4sErnAnO/1#abs-1 (1) Ich übertrage das Recht zur Ernennung und Entlassung aller Grenzschutzoffiziere der Reserve bis zum Oberst i. BGS der Reserve dem Bundesminister des Innern.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGSResOffBPr%C3%A4sErnAnO/1#abs-2 (2) Der Bundesminister des Innern kann diese Befugnis bis zur Ernennung und Entlassung der Oberleutnante i. BGS der Reserve auf die ihm unmittelbar nachgeordneten Behörden weiter übertragen.

Art 2