Gesetze / Bundesgrenzschutzgesetz BGSG (XXXX) §§ 1 bis 47 (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 1 bis 47 BGSG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 1 bis 47 BGSG liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm