Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 98
Stand: 10.06.2019
Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften über die Rückzahlung oder Umwandlung verzinslicher Staatsschulden, für die Inhaberpapiere ausgegeben oder die im Staatsschuldbuch eingetragen sind.