Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 90
Stand: 10.06.2019
Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften über die Rechtsverhältnisse, welche sich aus einer auf Grund des öffentlichen Rechts wegen der Führung eines Amtes oder wegen eines Gewerbebetriebs erfolgten Sicherheitsleistung ergeben.