Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 69
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- BVerfG, 19.06.1985 – 1 BvL 57/79Vorschriften über die Bildung gemeinschaftlicher Fischereibezirke und Fischereigenossenschaften sowie Wahrnehmung der Fischereirechte durch diese als verfassungsmäßige Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums (Nordrhein-Westfalen)Zitiert von 26
- VG München, 04.10.2023 – M 31 K 22.3124
- VG Berlin, 21.09.2022 – 31 L 160/22, 31 K 161/22
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften über Jagd und Fischerei, unbeschadet der Vorschrift des § 958 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Ersatz des Wildschadens.