Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 61
Stand: 10.06.2019
Ist die Veräußerung oder Belastung eines Gegenstandes nach den in den Artikeln 57 bis 59 bezeichneten Vorschriften unzulässig oder nur beschränkt zulässig, so finden auf einen Erwerb, dem diese Vorschriften entgegenstehen, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zugunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, entsprechende Anwendung.
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Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 11.02.2009 – 1 BvR 3582/08Registerrechtliches Ordnungsgeldverfahren: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer weiteren Beschwerde in Altfällen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- OLG Köln, 16.04.2007 – 2 Wx 9/07
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