Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 199
Stand: 10.06.2019
Die persönlichen Rechtsbeziehungen der Ehegatten zueinander, insbesondere die gegenseitige Unterhaltspflicht, bestimmen sich auch für die zur Zeit des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestehenden Ehen nach dessen Vorschriften.