Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 119
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- Thüringer Verfassungsgerichtshof, 07.09.2010 – 27/07
- BGH, 26.09.2013 – V ZB 152/12Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts; Besorgnis der Grundbuchverwirrung bei Bestandteilszuschreibung eines WohnungseigentumsrechtsZitiert von 16
- BGH, 13.02.2025 – V ZB 26/23(Beanstandung einer altrechtlichen Eintragung der Rechte einer Ritterschaft im Grundbuch)Zitiert von 4
- OLG Karlsruhe, 04.04.2012 – 11 Wx 111/11
- OLG Hamm, 18.01.2007 – 15 Sbd 1/07
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, welche
1.
die Veräußerung eines Grundstücks beschränken;
2.
die Teilung eines Grundstücks oder die getrennte Veräußerung von Grundstücken, die bisher zusammen bewirtschaftet worden sind, untersagen oder beschränken.