Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 943 Ersitzung bei Rechtsnachfolge
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- BGH, 12.12.2003 – V ZR 158/03
- BGH, 14.03.2003 – V ZR 280/02Zitiert von 4
- OLG Düsseldorf, 15.12.2017 – I-3 Wx 221/17
- AG Langenfeld, 03.08.2017 – 70 II 34/14
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Gelangt die Sache durch Rechtsnachfolge in den Eigenbesitz eines Dritten, so kommt die während des Besitzes des Rechtsvorgängers verstrichene Ersitzungszeit dem Dritten zugute.