Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 943 Ersitzung bei Rechtsnachfolge

Stand: 10.06.2019

Bund5 Entscheidungen

Gelangt die Sache durch Rechtsnachfolge in den Eigenbesitz eines Dritten, so kommt die während des Besitzes des Rechtsvorgängers verstrichene Ersitzungszeit dem Dritten zugute.

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