Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2372 Dem Käufer zustehende Vorteile
Stand: 10.06.2019
Die Vorteile, welche sich aus dem Wegfall eines Vermächtnisses oder einer Auflage oder aus der Ausgleichungspflicht eines Miterben ergeben, gebühren dem Käufer.