Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 2251 Nottestament auf See

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Wer sich während einer Seereise an Bord eines deutschen Schiffes außerhalb eines inländischen Hafens befindet, kann ein Testament durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen nach § 2250 Abs. 3 errichten.

§ 2250 § 2252