Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 2195 Verhältnis von Auflage und Zuwendung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- BGH, 16.03.2005 – IV ZR 272/03Zitiert von 1
- OLG Karlsruhe, 30.09.2019 – 11 W 114/17 (Wx)
- OLG Frankfurt am Main, 15.11.2012 – 16 U 39/12Zitiert von 1
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Die Unwirksamkeit einer Auflage hat die Unwirksamkeit der unter der Auflage gemachten Zuwendung nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser die Zuwendung nicht ohne die Auflage gemacht haben würde.