Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch BGB (XXXX) §§ 1321 bis 1352 (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 1321 bis 1352 BGB ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 1321 bis 1352 BGB liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm