Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1110 Subjektiv-dingliche Reallast
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BGH, 17.04.2026 – V ZR 125/25Auslegung einer Reallast über die Verpflichtung zur Zahlung eines sog. Grundpreises für ein HeizwerkZitiert von 1
- KG, 17.04.2020 – 1 W 262/19
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Eine zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks bestehende Reallast kann nicht von dem Eigentum an diesem Grundstück getrennt werden.