Gesetze / Bundesgerichte-Aktenführungsverordnung
BGAktFV§ 2 In Papierform angelegte Akten
Stand: 01.01.2026
Akten, die in Papierform angelegt wurden, können in Papierform weitergeführt werden.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 2 BGAktFV →
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- BFH, 30.08.2024 – V R 1/24Zwingendes Dateiformat elektronischer DokumenteZitiert von 6
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