Gesetze / Landesrecht Bayern / Berufsfachschulordnung BFSO § 73 Elternvertretung Stand: 25.08.2026 Bayern An den Berufsfachschulen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 4 bis 6 wird eine Elternvertretung nicht eingerichtet.