An den Berufsfachschulen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 4 bis 6 wird eine Elternvertretung nicht eingerichtet.
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An den Berufsfachschulen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 4 bis 6 wird eine Elternvertretung nicht eingerichtet.