Gesetze / Landesrecht Bayern / Berufsfachschulordnung

BFSO

§ 14 Allgemeines

Stand: 25.08.2026

Bayern

Leistungsnachweise sind Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, Berichte sowie mündliche und praktische Leistungen. Mündliche Leistungsnachweise sind Rechenschaftsablagen und Unterrichtsbeiträge. Die Leistungsnachweise sind möglichst gleichmäßig über das Schuljahr zu verteilen.

§ 13 § 15