Gesetze / Landesrecht Bayern / Berufsfachschulordnung
BFSO§ 14 Allgemeines
Stand: 25.08.2026
Leistungsnachweise sind Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, Berichte sowie mündliche und praktische Leistungen. Mündliche Leistungsnachweise sind Rechenschaftsablagen und Unterrichtsbeiträge. Die Leistungsnachweise sind möglichst gleichmäßig über das Schuljahr zu verteilen.