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§ 14 BFSO (Bayern) — Allgemeines

Berufsfachschulordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Leistungsnachweise sind Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, Berichte sowie mündliche und praktische Leistungen. Mündliche Leistungsnachweise sind Rechenschaftsablagen und Unterrichtsbeiträge. Die Leistungsnachweise sind möglichst gleichmäßig über das Schuljahr zu verteilen.