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BFSO Musik

§ 31 Festsetzung der Jahresfortgangsnoten

Stand: 25.08.2026

Bayern

Vor Beginn der Abschlussprüfung setzt der Prüfungsausschuss unter Vorsitz des stellvertretenden vorsitzenden Mitglieds des Prüfungsausschusses auf Vorschlag der betroffenen Lehrkräfte die Jahresfortgangsnoten fest. Diese werden den Schülerinnen und Schülern vor Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung mitgeteilt.

§ 30 § 32