Gesetze / Landesrecht Bayern / Berufsfachschulordnung Musik
BFSO Musik§ 26 Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs
Stand: 25.08.2026
Verlassen Schülerinnen und Schüler während des Schuljahres die Schule oder werden sie entlassen, so erhalten sie auf Antrag eine Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs während des laufenden Schuljahres und die bis zum Ausscheiden erzielten Leistungen.