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§ 26 BFSO Musik (Bayern) — Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs

Berufsfachschulordnung Musik

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Verlassen Schülerinnen und Schüler während des Schuljahres die Schule oder werden sie entlassen, so erhalten sie auf Antrag eine Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs während des laufenden Schuljahres und die bis zum Ausscheiden erzielten Leistungen.