Gesetze / Landesrecht Bayern / Berufsfachschulordnung Gesundheitswesen

BFSO Gesundheit

§ 41 Praktische Prüfung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Eine praktische Abschlussprüfung ist abzulegen in der praktischen Ausbildung. Die Bearbeitungszeit beträgt 45 bis 60 Minuten. Die praktische Prüfung findet in einer Einrichtung statt, in der die Schülerin oder der Schüler praktische Einsätze absolviert hat. Die Aufgaben für die praktische Prüfung werden vom Unterausschuss gestellt.

§ 40 § 42