Gesetze / Sechste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
6. DV-BEG§ 1
Stand: 10.06.2019
Als Konzentrationslager im Sinne des § 31 Abs. 2 BEG sind die in der Anlage aufgeführten Haftstätten anzusehen.
Gesetze / Sechste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
6. DV-BEGStand: 10.06.2019
Als Konzentrationslager im Sinne des § 31 Abs. 2 BEG sind die in der Anlage aufgeführten Haftstätten anzusehen.