Gesetze / Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
2. DV-BEG§ 4 Anlagebedingte Leiden
Stand: 10.06.2019
Ein anlagebedingtes Leiden gilt als durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen im Sinne der Entstehung verursacht, wenn es durch diese Gewaltmaßnahmen wesentlich mitverursacht worden ist.