Gesetze / Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes 1. DV-BEG § 23 Bund Außer Kraft: § 23 BEGDV 1 ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz; so verzeichnet sie die amtliche Fassung mindestens seit 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs. (weggefallen)