Gesetze / Bundesentschädigungsgesetz
BEG§ 125
Stand: 10.06.2019
Der Höchstbetrag des § 123 gilt auch dann, wenn Kapitalentschädigungen nach §§ 99 bis 109, 111 aus einem Dienstverhältnis zugunsten mehrerer Berechtigter zu zahlen sind.
Gesetze / Bundesentschädigungsgesetz
BEGStand: 10.06.2019
Der Höchstbetrag des § 123 gilt auch dann, wenn Kapitalentschädigungen nach §§ 99 bis 109, 111 aus einem Dienstverhältnis zugunsten mehrerer Berechtigter zu zahlen sind.