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Gesetze / Allgemeine Anordnung über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich des Bundeseisenbahnvermögens

BEBeamtAnO 1999

II.

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

Bund

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1999 in Kraft.

BEBeamtAnO 1999

Allgemeine Anordnung über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich des Bundeseisenbahnvermögens

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Fassung

Zuletzt am 22.10.2026 mit der amtlichen Fassung (gesetze-im-internet.de) abgeglichen. Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Zitieren

Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen)

recht.nulegal.eu/gesetze/BEBeamtAnO 1999/ii.

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/BEBeamtAnO 1999/ii., abgerufen am 22.10.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt (recht.bund.de) · Quelle: Bundesamt für Justiz Ein Dienst der Nulegal GmbH ·