Gesetze / Richtlinien der Bank deutscher Länder zur Erstellung der Reichsmark-Schlußbilanz und der Umstellungsrechnung der Geldinstitute
RBDLEingangsformel
Stand: 10.06.2019
Auf Grund des § 3 Abs. 8 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Umstellungsgesetzes (Bankenverordnung) werden hiermit die folgenden Richtlinien zur Erstellung der Reichsmark-Schlußbilanz und der Umstellungsrechnung der Geldinstitute erlassen: