Gesetze / Richtlinien der Bank deutscher Länder zur Erstellung der Reichsmark-Schlußbilanz und der Umstellungsrechnung der Geldinstitute

RBDL

7h. Weitergeltung bisheriger Grundsätze

Stand: 10.06.2019

Bund

Soweit in den Vorschriften zur Neuordnung des Geldwesens und in diesen Richtlinien nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten für die Reichsmarkschlußbilanz die für die vorangegangenen Jahresabschlüsse maßgebenden Grundsätze, insbesondere auch die von den Bankaufsichtsbehörden für die Bankbilanzen ab 1945 erlassenen Bilanzierungsrichtlinien.