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# 7h. BDLR — Weitergeltung bisheriger Grundsätze

Richtlinien der Bank deutscher Länder zur Erstellung der Reichsmark-Schlußbilanz und der Umstellungsrechnung der Geldinstitute  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Soweit in den Vorschriften zur Neuordnung des Geldwesens und in diesen Richtlinien nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten für die Reichsmarkschlußbilanz die für die vorangegangenen Jahresabschlüsse maßgebenden Grundsätze, insbesondere auch die von den Bankaufsichtsbehörden für die Bankbilanzen ab 1945 erlassenen Bilanzierungsrichtlinien.

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Zitiervorschlag: 7h. BDLR

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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