Gesetze / BDBOS-Zertifizierungsverordnung
BDBOSZertV§ 1 Gegenstand der Zertifizierung
Stand: 10.06.2019
Gegenstand der Zertifizierung sind Endgeräte mit bestimmten, das Endgerät identifizierenden Hardware- und Software-Eigenschaften, die zur Verwendung im Digitalfunk BOS vorgesehen sind. Bei Funkleitstellen, die funktional direkt auf die Leitstellenschnittstelle wirken, werden nur die unmittelbar dazu verwendeten Hardware- und Software-Komponenten als Leitstellenbestandteil zertifiziert.